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Richtlinien für Restaurierungsdokumentationen

Im Restaurierungszentrum der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen arbeitet seit 1999 eine Gruppe von Restauratoren verschiedener Fachrichtungen an der Erarbeitung eines einheitlichen Dokumentationsschemas. Anlass zur Gründung dieser Arbeitsgruppe war das gemeinsame Anliegen, ein übergeordnetes Grundschema für Dokumentationen zu erarbeiten, das sowohl von allen Fachwerkstätten der Schlösserverwaltung als auch von freiberuflichen Restauratoren, die für die Institution tätig sind, genutzt werden kann.

Ziel war es, eine Systematik vorzulegen, mit der einheitlichere, vergleichbare Dokumentationen entstehen, die die Einhaltung unserer Mindestanforderungen garantieren – dies auch im Hinblick auf eine in der Zukunft angestrebte zentrale Archivierung. Hierzu wurden beispielsweise die Anforderungen an alterungsbeständige Dokumentationsmaterialien klar definiert.

 

Es wurden folgende Informationsblätter und Dokumentationsschemata erarbeitet:

Allgemeine Richtlinien zur Erstellung von Restaurierungsdokumentationen

Dokumentationsvorlage für bewegliches Kunstgut / Inventar:

Dokumentation "Kunstgut / Inventar" | Dokumentation "Kunstgut / Inventar" (Word-Dot)

Dokumentationsvorlage für Bauwerke / Bauwerksteile:

Dokumentation "Bauwerke" | Dokumentation "Bauwerke" (Word-Dot)

 

Das vorstehende Informationsblatt steht für Sie als PDF-Datei, die Dokumentationsvorlagen als Word-Dokumente und Word-Dokumentvorlagen zur Verfügung.

Diese Vorgaben gelten verbindlich für alle Restaurierungsarbeiten innerhalb und im Auftrag der Schlösserverwaltung. Trotzdem sind sie ausreichend flexibel, sodass auch individuelle bzw. fachrichtungsbezogene Besonderheiten bei Objekten bzw. Projekten eingearbeitet werden können, ohne das Grundschema zu verlassen. Die „Handreichung zum Dokumentationsschema“ soll die richtige Anwendung des Dokumentationsschemas erklären. Seit Juli 2001 finden diese Richtlinien nun Anwendung und haben sich weitgehend bewährt. Neue Erfahrungen und Erkenntnisse sollen auch weiterhin eingearbeitet werden und einen aktuellen Stand gewährleisten.


 
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