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Beschreibung des jeweiligen Veranstaltungsraumes der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen:
Veitshöchheim
Schloss Veitshöchheim
Schlossterrasse
Informationen / Reservierungen:
Schloss- und Gartenverwaltung Würzburg
Residenzplatz 2, Tor B
97070 Würzburg
0931 35517-0
Fax 0931 35517-25
sgvwuerzburg@ bsv.bayern.de
www.residenz-wuerzburg.de

Anschrift: Echterstrasse 10, 97209 Veitshöchheim
Geeignet für:
Stehempfänge, kleinere Konzerte
(keine Bälle oder Tanzveranstaltungen)
Höchstbelegung:
Stehempfang: ca. 60 Personen
Reihenbestuhlung: ca. 40 Personen
Miete ohne Nebenkosten:
500,- Euro regulär
150,- Euro ermäßigt
Die ermäßigte Miete kann nur unter folgenden Voraussetzungen gewährt werden:
1. Es handelt sich um eine kulturelle Veranstaltung (Konzert, Theater, Lesung, Ausstellung o.Ä.)
2. mit öffentlichem Kartenvorverkauf;
3. die Veranstaltung ist grundsätzlich für jedermann frei zugänglich und wird
4. in geeigneter Weise beworben und öffentlich publiziert.
Ist einer dieser Punkte nicht erfüllt, findet der reguläre Mietsatz Anwendung.
Die genannten Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Nebenkosten:
abhängig vom Veranstaltungsvorhaben
Auflagen:
Veranstaltungen sind nur auf der mit Sandsteinplatten ausgelegten Terrasse möglich
Bewirtung im Stehen möglich
Belegbarkeit:
15. Mai - 30. September
nur außerhalb der Museumsöffnungszeiten
Infrastruktur:
Toiletten, Behinderten-WC, Garderobe und kleiner Nebenraum im Schloss
Technische Einrichtungen / Mobiliar:
Versenkbare Stromversorgung auf der Westseite vorhanden; weiteres Mobiliar ist nicht vorhanden
Bewirtung:
Folgende Catering-Unternehmen führen regelmäßig Bewirtungen im Schloss und Hofgarten Veitshöchheim durch:
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Ratskeller Veitshöchheim
0931 32929-560
www.ratskellerveitshoechheim.de -
Restaurant Rokoko Veitshöchheim
0931 40409840
www.rokoko-veitshoechheim.de
Bitte beachten Sie, dass bei einer Bewirtschaftung durch ein Catering-Unternehmen in Schloss Veitshöchheim von diesem ein 10%iges Bewirtschaftungsentgelt an die örtliche Verwaltung abzuführen ist.
