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Beschreibung des jeweiligen Veranstaltungsraumes der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen:
Nürnberg
Kaiserburg Nürnberg
Kleiner Saal im Finanzstadel
Informationen / Reservierungen:
Burgverwaltung Nürnberg
Auf der Burg 17
90403 Nürnberg
0911 244659-0
Fax 0911 244659-300
burgnuernberg@ bsv.bayern.de
www.kaiserburg-nuernberg.de

Ihr Ansprechpartner: Bernhard Weber
Bitte beachten Sie, dass im Kleinen Saal ausschließlich Firmenveranstaltungen möglich sind.
Geeignet für:
Konzerte, Vorträge, Lesungen (keine Vermietung an privat)
Höchstbelegung:
Stehempfang: 80 Personen
Reihenbestuhlung: 60 Personen
Miete ohne Nebenkosten:
300,- Euro regulär
150,- Euro ermäßigt
Die ermäßigte Miete kann nur unter folgenden Voraussetzungen gewährt werden:
1. Es handelt sich um eine kulturelle Veranstaltung (Konzert, Theater, Lesung, Ausstellung o.Ä.)
2. mit öffentlichem Kartenvorverkauf;
3. die Veranstaltung ist grundsätzlich für jedermann frei zugänglich und wird
4. in geeigneter Weise beworben und öffentlich publiziert.
Ist einer dieser Punkte nicht erfüllt, findet der reguläre Mietsatz Anwendung.
Die genannten Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Nebenkosten:
mind. 100,- Euro
(Strom, Heizung, Reinigung je nach Inanspruchnahme)
Nicht enthalten sind Fremdkosten für Garderobe, Wachpersonal, Hausmeister, Arbeitsstunden für Auf- und Abbau.
Die genannten Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Anmietkosten für Mobiliar:
je Stuhl: 1,- Euro
je Tisch: 5,- Euro
je Bistrotisch: 3,- Euro
Beamer und Lautsprecheranlage: 20,- Euro
Die genannten Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Auflagen:
Rauchverbot
Kerzenverbot
keine Tanzveranstaltungen
Raumgröße:
ca. 70 qm
Belegbarkeit:
ganzjährig; außerhalb der Museumsöffnungszeiten; Ende der Veranstaltung: spätestens 23 Uhr
Infrastruktur:
Garderoben, Toiletten
Technische Einrichtungen / Mobiliar:
Stühle, Tische, Bistrotische, Beamer, Lautsprecheranlage
Bewirtung:
Bitte beachten Sie, dass bei einer Bewirtschaftung durch ein Catering- Unternehmen auf der Kaiserburg Nürnberg von diesem ein 10%iges Bewirtschaftungsentgelt an die örtliche Verwaltung abzuführen ist.
