Räume mieten > Schloss Höchstädt > Rittersaal
Beschreibung des jeweiligen Veranstaltungsraumes der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen:
Höchstädt
Schloss Höchstädt
Rittersaal
Informationen / Reservierungen:
Schlossverwaltung Neuburg
Außenstelle Höchstädt
Herzogin-Anna-Straße 52
89420 Höchstädt
09074 9585-712
Fax 09074 9585-791
schlosshoechstaedt@bsv.bayern.de
www.schloss-hoechstaedt.de

Geeignet für:
Konzerte, Vorträge, Festakte, Tagungen, standesamtliche Trauungen
Höchstbelegung:
Stehempfang: 200 Personen
Reihenbestuhlung: 180 Personen
Parlament. Bestuhlung:100 Personen
Der Rittersaal kann um den "Kleinen Saal" mit einer Belegung von max. 36 Personen und zwei Seminarräume mit einer Belegung von jeweils 10 Personen erweitert werden.
Miete:
300,- Euro regulär
180,- Euro ermäßigt
Die ermäßigte Miete kann nur unter folgenden Voraussetzungen gewährt werden:
1. Es handelt sich um eine kulturelle Veranstaltung (Konzert, Theater, Lesung, Ausstellung o.Ä.)
2. mit öffentlichem Kartenvorverkauf;
3. die Veranstaltung ist grundsätzlich für jedermann frei zugänglich und wird
4. in geeigneter Weise beworben und öffentlich publiziert.
Ist einer dieser Punkte nicht erfüllt, findet der reguläre Mietsatz Anwendung.
Trauungen:
150,- Euro
Rittersaal kombiniert mit Schlosskeller:
420,- Euro
Die genannten Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Nebenkosten:
Betriebskosten sind im Mietpreis enthalten Reinigungs- und Personalkosten werden je nach Veranstaltung erhoben
Auflagen:
Kerzenverbot
Bewirtung nur im Schlosskeller möglich
Raumgröße:
270 qm
Belegbarkeit:
ganzjährig
Infrastruktur:
Toiletten, Garderobe, Künstlergarderobe
Technische Einrichtungen / Mobiliar:
Tische, Stühle, Rednerpult, Mikrofonanlage, Beamer, Flipcharts, Smartboard, Pinnwände, Telefon- und Internetanschluss einschließlich EDV-Anschlüsse vorhanden, dimmbares Licht, getrennte Schaltkreise
Bewirtung:
Bewirtung z. B. durch das
Schlosscafé
09074 958369
www.schlosscafe-hoechstaedt.de
Bitte beachten Sie, dass bei einer Bewirtschaftung durch ein Catering- Unternehmen von diesem ein 10%iges Bewirtschaftungsentgelt an die örtliche Verwaltung abzuführen ist.
