Räume mieten > Schloss Dachau > Festsaal
Beschreibung des jeweiligen Veranstaltungsraumes der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen:
Dachau
Schloss Dachau
Festsaal mit Vestibül
Informationen / Reservierungen:
Schloss- und Gartenverwaltung
Schleißheim
Außenstelle Dachau
Schlossstraße 7
85221 Dachau
08131 87923
Fax 08131 78573
SchlossDachau@ bsv.bayern.de

Geeignet für:
Konzerte, Stehempfänge, gesetzte Essen, Vorträge
Höchstbelegung:
Stehempfang: 585 Personen
Reihenbestuhlung: 500 Personen
Bankettbestuhlung: 350 Personen
Miete ohne Nebenkosten:
1.900,- Euro regulär
1.450,- Euro ermäßigt
Die ermäßigte Miete kann nur unter folgenden Voraussetzungen gewährt werden:
1. Es handelt sich um eine kulturelle Veranstaltung (Konzert, Theater, Lesung, Ausstellung o.Ä.)
2. mit öffentlichem Kartenvorverkauf;
3. die Veranstaltung ist grundsätzlich für jedermann frei zugänglich und wird
4. in geeigneter Weise beworben und öffentlich publiziert.
Ist einer dieser Punkte nicht erfüllt, findet der reguläre Mietsatz Anwendung.
Die genannten Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Nebenkosten:
Bei kulturellen Veranstaltungen sind die Betriebs-, Personal- und Standardreinigungskosten im Mietpreis enthalten.
Bei sonstigen Veranstaltungen werden alle Nebenkosten nach Aufwand berechnet.
Auflagen:
Kerzenverbot
Raumgröße:
400 qm (34,5 x 11,5 m),
Vestibül OG: 142 qm
Vestibül EG: 158 qm inkl. 114 qm Garderobenfläche
Belegbarkeit:
ganzjährig
Infrastruktur:
Toiletten im unteren Vestibül und im Zwischengeschoss, Behindertentoiletten im Zwischengeschoss, Garderobe für 550 Personen, Künstlergarderobe im 3. Stock
Technische Einrichtungen / Mobiliar:
Behindertenaufzug, 550 Stühle, Podium mit Anbauteilen (max. 7,5 x 5 m), Rednerpult
Bewirtung:
Ausschließlich durch die örtliche Pachtgaststätte der Bayerischen Schlösserverwaltung:
Café Restaurant
08131 2607818
www.schlossdachau.com
Bitte beachten Sie, dass bei einer Bewirtschaftung durch die Pachtgaststätte von dieser ein 10%iges Bewirtschaftungsentgelt an die örtliche Verwaltung abzuführen ist.
