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Service für Menschen mit Behinderung

Residenz Kempten

Hier gelangen Sie direkt zu den Informationen für Menschen mit Seh- oder Hörbehinderung.

 

Informationen für Menschen mit Gehbehinderung

 

Bild: Residenz Kempten, Ansicht von Südwesten

Residenz Kempten, Ansicht von Südwesten
Foto: Bildarchiv Foto Marburg, Uwe Gaasch (CbDD)

Behindertenparkplätze
  • Hildegardplatz Süd: ein Behindertenparkplatz
    (Entfernung zum Eingang ca. 40 m)

  • Residenzplatz Süd: zwei Behindertenparkplätze
    (Entfernung zum Eingang ca. 70 m)

  • Hildegardplatz West: ein Behindertenparkplatz
    (Entfernung zum Eingang ca. 130 m)

Der Weg zum Eingang der Residenz Kempten am Hildegardplatz (Westseite des Gebäudes) ist eben; der Wegbelag ist Granitsteinpflaster mit einem ca. 1 m breiten Streifen aus Natursteinplatten.

 

Behindertentoiletten

Barrierefreies WC im zweiten Obergeschoss (Aufzug vorhanden)

 

Residenz Kempten
Eingang

 

Bild: Blick in die Raumfolge der Prunkräume

Stufenloser Zugang über einen Windfang; die Türen zum Windfang und zum Foyer sind manuell zu betätigen und öffnen sich nach außen. Vor Beginn der Führungen stehen die Türen offen; bei Bedarf hilft das Führungspersonal gerne.

Vom Foyer (Kasse) führt eine Rampe zum südwestlichen Treppenhaus (Aufzug, Schließfächer).

Innen
  • Die Prunkräume befinden sich im zweiten Obergeschoss und sind über einen behindertengerechten Personenaufzug (Türbreite: 86 cm; Kabinenbreite: 1,07 m, Kabinentiefe: 1,38 m) stufenlos zu erreichen.

  • Auf dem Weg durch die Prunkräume sind Türschwellen von 2-4 cm Höhe zu überwinden; bei Bedarf hilft das Führungspersonal gerne.

  • Die Verbindungstüren (Breite mindestens 90 cm) stehen während der Führung offen bzw. werden vom Führungspersonal geöffnet.

  • Bodenbelag eben und rutschfest

  • Sitzgelegenheiten vorhanden


Informationen für Menschen mit Sehbehinderung

  • Kein Blindenleitsystem vorhanden

  • Regelmäßige Führungen


Informationen für Menschen mit Hörbehinderung

  • Keine Induktionsschleife für Hörgeräte vorhanden

  • Keine Informationen in schriftlicher Form vorhanden


 
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