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3. Januar 2025
Die Bayerische Schlösserverwaltung warnt eindringlich vor dem Betreten des Nymphenburger Waisenhauskanals sowie weiterer Gewässer in den Schloss- und Parkanlagen. Trotz winterlicher Temperaturen ist die Eisdecke aktuell noch nicht tragfähig. Besonders gefährlich ist die Situation durch die Schneedecke, die vorhandene Risse oder Schwachstellen im Eis verdeckt. Im Bereich des Waisenhauskessels, der bis zu fünf Meter tief ist, ist das Betreten der Eisfläche auch lebensgefährlich. Entlang des Kanals weisen auch in regelmäßigen Abständen aufgestellte Hinweisschilder deutlich auf die Gefahren hin.
Generell gilt ein Betretungsverbot für alle künstlichen Gewässer in den Anlagen der Bayerischen Schlösserverwaltung, wie etwa im Englischen Garten oder im Schlosspark Nymphenburg. Wer die Eisflächen trotzdem betritt, handelt auf eigene Gefahr. Für verpachtete Flächen, wie insbesondere den Nymphenburger Kanal, liegt die Verkehrssicherungspflicht beim jeweiligen Pächter.
Presse-Informationen:
Florian Schröter, Susanne Eichinger und Franziska Wimberger
Pressestelle der Bayerischen Schlösserverwaltung
Telefon 089 17908-180 und -160, Fax 089 17908-190, presse@bsv.bayern.de
Pressemitteilung 3. Januar 2025
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