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25. März 2019

Pressemitteilung

Füracker: Sein unvergessenes Werk beeindruckt und fasziniert noch heute

„… Von helden lobebaeren, von grôzer arebeit …“ – Der Schöpfer der Münchner „Nibelungensäle“ Julius Schnorr von Carolsfeld feiert 225. Geburtstag

„Die ‚Nibelungensäle’ als Teil der prachtvollen Prunkräume des Königsbaus der Residenz München gehören zum faszinierenden und beeindruckenden Kulturerbe unserer Heimat. Seit etwa einem Jahr erstrahlen sie wieder in ihrer ursprünglichen Farbigkeit und neuem Glanz. Wir verdanken dieses einzigartige Kunstwerk Julius Schnorr von Carolsfeld, der am Dienstag (26.3.) seinen 225. Geburtstag feiern könnte“, erinnerte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker. Herzstück der Restaurierung des Königsbaus der Residenz München waren die Arbeiten an den Wandfresken der „Nibelungen-säle“, die Szenen aus dem hochmittelalterlichen Heldenepos zeigen. Die Bayerische Schlösserverwaltung, die heute die gewaltige Münchner Residenzanlage betreut, hat in den Jahren 2013 bis 2018 das bedeutsame Raumkunstwerk aufwendig restaurieren lassen. Schnorr von Carolsfeld verdanken die vielen Besucher der Residenz ein bedeutsames einzigartiges Raumkunstwerk. Die großteils erhaltenen, 1955-1960 wiederhergestellten Fresken stellen ein Hauptwerk der nazarenischen Monumentalmalerei dar, dessen Bedeutung für alle nachfolgenden künstlerischen Auseinandersetzungen mit dem Nibelungenstoff kaum überschätzt werden kann.

Eigentlich hoffte der Künstler darauf, die neu errichtete Residenz des bayerischen Königs Ludwigs I. mit monumentalen Darstellungen der Homer’schen Odyssee freskieren zu dürfen. Aber es sollte anders kommen für Julius Schnorr von Carolsfeld. Denn als der 1794 in Leipzig geborene Maler mit 32 Jahren den ersehnten Ruf nach München erhielt, lautete sein Auftrag, die westlichen Erdgeschossräume des von Leo von Klenze errichteten neuen Wohnpalasts mit Wandbildern zum hochmittelalterlichen Nibelungenlied auszuschmücken. Im Nachklang der kurz zuvor beendeten Befreiungskriege sollten die Betrachter patriotisch gestimmt werden angesichts von Darstellungen des Recken Siegfried, seines Gegenspielers Hagen von Tronje und der Rache von Siegfrieds treuer Witwe Kriemhild – und dies alles in wohlberechneter Nachbarschaft zu den Wohnräumen des regierenden Herrschers, kostenlos und frei zugänglich für die Untertanen.

Die „Nibelungensäle“ im westlichen Erdgeschoss des Königsbaus sind die letzte Raumflucht des Schlosses, in der der einst reiche Bestand an monumentaler Wandmalerei des 19. Jahrhunderts nach schweren Kriegsverlusten noch erlebbar ist. Die ab 1827 geplante und ab 1831 begonnene Ausmalung der fünf „Nibelungensäle“ in der Münchner Residenz sollte sich zum Hauptwerk in Schnorrs künstlerischer Laufbahn entwickeln, nicht allein wegen der langen Dauer des Projekts. Aufgrund verschiedener Verzögerungen sowie dem zunehmend problematischeren Verhältnis zu Ludwig I., der zudem noch im Jahr 1848 abdankte, verlängerte sich die ursprünglich auf zwölf Jahre anberaumte Fertigstellung der Raumfolge immer weiter. Erst 1867 unter der Regierung Ludwigs II., des Enkels von Schnorrs Auftraggeber, konnten die Mitarbeiter des mittlerweile in Dresden ansässigen Künstlers nach seinen Entwürfen die Wandbilder im letzten der fünf Säle schließlich vollenden. Sie zeigen Szenen des im frühen 13. Jahrhundert niedergeschriebenen Nibelungenlieds, das 1755 wiederentdeckt worden war.

Die Münchner Residenz – eine der großen Palastanlagen in Europa – entwickelte sich seit dem Ende des 14. Jahrhunderts zum politischen und kulturellen Mittelpunkt Bayerns. Als größte urbane Schlossanlage Deutschlands gehört sie heute zu den bedeutendsten Kulturstätten Bayerns. Sie spielt als repräsentativer und gesellschaftlicher Mittelpunkt im Herzen der Landeshauptstadt eine herausragende Rolle. Die Residenz beherbergt eines der größten Raumkunstmuseen in Europa mit über 100.000 Kunstwerken. Zu den wesentlichen Erweiterungen des 19. Jahrhunderts zählt auch der Königsbau im Süden der Anlage, der den vorgelagerten Max-Joseph-Platz prägt.

 

Pressemitteilung Nr. 057/19
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Pressemitteilung 25. März 2019


 
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