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6. September 2018

Stellungnahme

Bayerische Schlösserverwaltung begrüßt Zurückweisung des Nichtigkeitsantrags des Bundesverbands Souvenir Geschenke Ehrenpreise e.V. zur eingetragenen Marke Neuschwanstein durch den Europäischen Gerichtshof

Die Bayerische Schlösserverwaltung begrüßt die Zurückweisung des Nichtigkeitsantrags durch das Gericht ausdrücklich. Die Eintragung dieser Marke für den Freistaat Bayern bleibt also erhalten. Das bedeutet, dass die Bezeichnung „Neuschwanstein“ für die von der Marke beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht ohne weiteres frei durch Unternehmen zur Kennzeichnung und Bewerbung ihrer Produkte verwendet werden kann. Die durch die Entscheidung eingetretene Rechtssicherheit ist zu begrüßen. Es ändert sich an der Rechtslage nichts, da die Marke auch bisher schon eingetragen war. Die eingetragene Marke verhindert lediglich die Verwendung von „Neuschwanstein“ im geschäftlichen Verkehr ohne Erlaubnis der Bayerischen Schlösserverwaltung. Im Privaten kann weiterhin jedermann den Begriff „Neuschwanstein“ verwenden. Der markenrechtliche Schutz von Neuschwanstein entspricht dem internationalen Standard der Top-Sehenswürdigkeiten wie Alhambra, Tower of London, Buckingham Palace, Windsor Castle oder Sanssouci. In diese reiht sich Neuschwanstein als eine der weltweit bekanntesten Sehenswürdigkeiten ein.

Die vom Bundesverband Souvenirwesen angegriffene Marke Neuschwanstein des Freistaates beansprucht Schutz für Produkte in 17 verschiedenen Waren- und Dienstleistungsklassen nach der sog. Nizzaer Klassifikation, einschließlich Kosmetika, Schmuckwaren, Musikinstrumente, Ledertaschen Spielzeug, Bekleidung oder Bier, aber auch Werbe- und Kommunikationsdienstleistungen. Hintergrund der Eintragung der Marke Neuschwanstein durch den Freistaat war es, Missbrauch und Verunglimpfung vom bedeutenden Kulturdenkmal Neuschwanstein sowie dessen kommerzielle Ausbeutung abzuwenden. Der Freistaat wollte auf diese Weise für die Besucherinnen und Besucher ein qualitätsvolles Angebot vom Schlossbesuch bis zum Andenken gewährleisten, das unter der Marke Neuschwanstein firmiert.

Weitere Informationen zu Schloss Neuschwanstein finden Sie unter www.neuschwanstein.de

 

Presse-Informationen:
Dr. Cordula Mauß und Franziska Wimberger
Pressesprecherinnen der Bayerischen Schlösserverwaltung
Telefon 089 17908-180 und -160, Fax 089 17908-190, presse@bsv.bayern.de


Stellungnahme 6. September 2018


 
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