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13. November 2017
Durch einen weiteren bedauerlichen Vorfall machen Trauerschwäne in den Schlossparks der Bayerischen Schlösserverwaltung in diesem Jahr ihrem Namen alle Ehre: Nachdem im Mai ein Trauerschwan im Schlosspark Rosenau vermutlich von einem Fuchs gerissen wurde, ist nun ein weiterer Verlust im Schlosspark Fantaisie in Donndorf bei Bayreuth zu beklagen.
Dies ist besonders bedauernswert, denn es hätte verhindert werden können: Der Schwan starb an Verletzungen, die ihm von einem freilaufenden Hund zugefügt worden waren, obwohl im Park ein Anleingebot gilt.
Die Hundebesitzer waren nach dem Vorfall noch vor Ort geblieben und zeigten sich sichtlich betroffen. Herr Neidhardt, Gartenbaumeister im Park Fantaisie, betont, dass die meisten Hundehalter im Park ihre Hunde an der Leine führen. Er hofft, dass dieser Vorfall bei allen anderen zu einem Umdenken führt, denn er zeigt, dass es gute Gründe für das Anleingebot gibt. Nur wenn dieses respektiert wird kann verhindert werden, dass sich derartige Fälle in Zukunft wiederholen.
Das Anleingebot gilt in allen Gärten und Parkanlagen der Bayerischen Schlösserverwaltung. Es ist auch zum Schutz der Hunde gedacht, zum Beispiel um diese davon abzuhalten, etwas zu fressen, das sie nicht vertragen.
Presse-Informationen:
Dr. Cordula Mauß und Franziska Hölzle
Pressesprecherinnen der Bayerischen Schlösserverwaltung
Telefon 089 17908-160 und -180, Fax 089 17908-190, presse@bsv.bayern.de
Pressemitteilung 13. November 2017
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