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3. Dezember 2014
Im Entwurf zum Doppelhaushalt 2015/2016 sind für die Förderung des Würzburger Mozartfestes im Kunstetat jährlich 100.000 Euro vorgesehen. Es ist eines der renommiertesten Festivals für klassische Musik im deutsch-sprachigen Raum. „Das Mozartfest ist ein absoluter Höhepunkt unter den bayerischen Musikfestivals. Mozarts Werke gehören zu den Bedeutendsten der klassischen Musik. Künstler von Weltrang sorgen in Würzburg für ein unvergleichliches Erlebnis. Der Freistaat Bayern fördert deshalb gerne das Mozartfest“, stellte Finanzminister Dr. Markus Söder am Mittwoch (3.12.) fest. Über die tatsächliche staatliche Förderung im Jahr 2015, neben der mietzinsfreien Überlassung der Räume, hat unter Berücksichtigung des vorgelegten Förderantrages sowie der Fördervoraussetzungen das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst abschließend zu entscheiden.
Kunstminister Dr. Ludwig Spaenle: „Das Mozartfest Würzburg ist als eine der traditionsreichsten Musikfestivals Deutschlands ohne Frage ein besonderes Aushängeschild des Kulturlands Bayern. Alljährlich lockt es rund 25.000 Besucher und Besucherinnen zu hochkarätigen musikalischen Darbietungen in die einzigartige Residenzstadt.“
Erstmalig stattfindend im Jahr 1921 entwickelte sich das Mozartfest nicht nur zu einer Perle für die Stadt Würzburg sondern für ganz Bayern. Seit 15 Jahren überlässt der Freistaat bereits den Veranstaltern Räume und Plätze in der Residenz Würzburg ohne Miete zu verlangen – das wären immerhin ca. 50.000 Euro pro Jahr. Ferner wurde das Mozartfest Würzburg im Jahr 2014 aus dem Kunstetat mit 75.000 Euro staatlich gefördert, davon 25.000 Euro im Rahmen des Kulturfonds Bayern 2014 für das Sonderprojekt „MozartLabor“.
Während andere deutsche Länder gerade bei Kunst und Kultur sparen, investiert Bayern in eine Fülle von Projekte. Kulturförderung stellt im staatlichen Haushalt einen Schwerpunkt dar und ist uns deutlich über 700 Millionen Euro jährlich wert. Das Geld ist dort gut angelegt, betonte Söder. Nicht umsonst beinhaltet die Bayerische Verfassung einen Kulturauftrag. Kultur bereichert das gesellschaftliche Leben. Kultur gehört zur Identifikation mit der Heimat. Kultur stiftet Identität.
Pressemitteilung Nr. 479/14
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Pressemitteilung 3. Dezember 2014
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