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29. Dezember 2011
Wie jedes Jahr weist die Bayerische Schlösserverwaltung im Hinblick auf die nahende Silvesternacht darauf hin, dass rund um die bayerischen Schlösser, Burgen und Residenzen keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden dürfen. Es besteht erhöhte Brandgefahr: Raketen, Böller und Funkenflug gefährden die historischen Gebäude erheblich.
Die Schlösserverwaltung untersagt deshalb jedes Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen auf den Schlossplätzen und Burginnenhöfen. Mit dem Feuerwerks-Verbot sollen auch die Besucher vor möglichen Verletzungen geschützt werden. Erfahrungsgemäß halten bei größeren Menschenansammlungen die Feiernden beim Abbrennen von Feuerwerkskörper leider selten die erforderlichen Sicherheitsabstände ein.
Die Schlösserverwaltung appelliert an die Vernunft aller Bürger, die in der Nähe eines Schlosses den Jahreswechsel feiern wollen, und fordert sie auf, sich an das Verbot zu halten. Zudem bittet sie eindringlich, mitgebrachte Gläser und Flaschen wieder mitzunehmen und zu entsorgen. Jedes Jahr verletzen sich Menschen und Tiere an den Scherben aus der Silvesternacht. Bitte helfen Sie mit, dies zu vermeiden.
Wir wünschen Ihnen ein schönes neues Jahr!
Presse-Informationen:
Dr. Jan Björn Potthast, Pressesprecher der Bayerischen Schlösserverwaltung
Telefon (0 89) 1 79 08-160 und -180, Fax (0 89) 1 79 08-190,
presse@bsv.bayern.de
Pressemitteilung 29. Dezember 2011
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