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28. Dezember 2006
Die Bayerische Schlösserverwaltung warnt bis auf Weiteres vor Eissport auf dem Nymphenburger Waisenhauskanal. Aufgrund der zu warmen Temperaturen ist die Eisdecke mit rund drei Zentimetern für den Eissport momentan noch zu dünn. Insbesondere im Waisenhauskessel mit fünf Metern Wassertiefe ist ein Betreten der Eisschicht lebensgefährlich. Die drei Eispächter am 1,3 Kilometer langen Waisenhauskanal sind informiert. Hinweisschilder entlang des Kanals weisen auf die Gefahr hin. Sobald die Eisdecke auf dem Kanal trägt, sind Eisläufer und Eisstockschützen gerne willkommen.
Allgemein gilt bei künstlichen Gewässern wie beispielsweise im Englischen Garten und im Schlosspark Nymphenburg ein Betretungsverbot. Wer das Eis trotzdem betritt, handelt auf eigene Gefahr. Eine Überwachung des Verbots und die Ahndung von Verstößen sind allerdings in der Praxis kaum durchführbar. Sondersituation Nymphenburger Kanal: Einige Flächen sind verpachtet; hier obliegt die Verkehrssicherungspflicht dem Pächter.
Presse-Informationen:
Ines Treffler, Pressesprecherin der Bayerischen Schlösserverwaltung
Telefon (0 89) 1 79 08-160, Fax (0 89) 1 79 08-190, presse@bsv.bayern.de
Pressemitteilung 28. Dezember 2006
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