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30. März 2006
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat im Rechtsstreit der Stadtwerke München GmbH gegen den Freistaat Bayern mit Urteil vom 30. März 2006 entschieden, dass die Trambahnstrecke durch den Englischen Garten München nicht gebaut werden darf.
"Heute ist ein guter Tag für den Englischen Garten! Ude ist gescheitert: Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes ist eine Blamage für ihn und seine Verwaltung. Ich hoffe, dass mit dem klaren Urteil auch die Stadt München endlich zur Vernunft kommt und einen endgültigen Schlussstrich unter die Angelegenheit zieht. 100 Jahre städtischer Fehlplanung sind genug! Wir wollen jetzt und in Zukunft keine Straßenbahn durch den Englischen Garten!", erklärte Finanzminister Kurt Faltlhauser am Donnerstag (30.3.) zur Entscheidung des Gerichts.
Die Auseinandersetzung zwischen der Landeshauptstadt München und dem Freistaat Bayern über dieses Projekt ist über 100 Jahre alt: Bereits im Jahr 1901 hat die Landeshauptstadt München dieses Projekt verfolgt und im Laufe des letzten Jahrhunderts immer wieder neue Anläufe gemacht: Im Jahr 1905, 1909, 1918/19, 1920/24, 1926/27, 1930/31 und 1946. Im Jahr 1934 wurde eine Vereinbarung getroffen, mit der der Freistaat Bayern zum einen die Durchfahrung des Englischen Gartens mit Bussen genehmigt hat, umgekehrt die Stadt München jedoch ausdrückliche verpflichtete, "die Fortführung einer Straßenbahnlinie durch den Englischen Garten während der nächsten 50 Jahre nicht zu beantragen."
Die damaligen Stadtwerke München GmbH hatten mit Schreiben vom 21. Juli 1998 bei der Regierung von Oberbayern die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens für die Straßenbahnstrecke durch den Englischen Garten München beantragt. Dieser Antrag wurde von der Regierung von Oberbayern mit Bescheid vom 7. Mai 2001 abgelehnt. Hiergegen hatte die Stadtwerke München GmbH am 20. Juni 2001 Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat nunmehr mit Urteil vom 30. März 2006 die Klage in vollem Umfang abgewiesen. Revision wurde nicht zugelassen. Nach Mitteilung des Gerichts ist es nicht zu beanstanden, dass die Regierung von Oberbayern bei ihrer Entscheidung dem Schutz des Englischen Gartens als Gartendenkmal von außergewöhnlich hoher Bedeutung Vorrang vor den Verkehrsinteressen an der Errichtung einer Straßenbahn-Neubaustrecke eingeräumt hat.
Presse-Informationen:
Ines Treffler, Pressesprecherin der Bayerischen Schlösserverwaltung
Telefon (0 89) 1 79 08-160, Fax (0 89) 1 79 08-190, presse@bsv.bayern.de
Pressemitteilung 070/2006
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 30. März 2006
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