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14. Juli 2005
Die Bayerische Schlösserverwaltung erreichen zunehmend Beschwerden von Anwohnern und Parkbesuchern über Gruppen, die im Nymphenburger Schlosspark Nordic Walking ausüben. Die Schlösserverwaltung betont, dass der Schlosspark für alle Anwohner und Parkbesucher da ist und ein vernünftiges Miteinander gegenseitige Rücksicht verlangt.
Der Nymphenburger Schlosspark wird von sehr vielen Münchnern als Ort der wohnungsnahen Erholung geschätzt. Anders als im Englischen Garten, der von Anfang an als Volkgarten auch für die sportliche Betätigung genutzt wurde, legt die überwiegende Mehrheit der Nymphenburger Parkbesucher in erster Linie Wert auf Ruhe, Entspannung und Besinnlichkeit.
Dem trägt die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen in ihren Anlagevorschriften für den Schlosspark Nymphenburg Rechnung. Darin ist unter anderem ausdrücklich ausgeführt: "Es ist insbesondere zu unterlassen: ( …) Sport zu treiben." Deshalb ist auch Radfahren und Ballspielen im Nymphenburger Park nicht erlaubt. Ebenfalls nicht erlaubt ist eine gewerbliche Nutzung der staatlichen Grünanlagen. Wie bei jeder Regelung bemüht sich die Schlösserverwaltung um einen maßvollen Umgang mit diesem grundsätzlichen Verbot. So sieht die Schlösserverwaltung derzeit keinen Grund, gegen einzelne Jogger und Nordic Walker einzuschreiten.
Die sich nun häufenden Beschwerden über Nordic-Walking-Gruppen zeigen jedoch, dass diese zunehmend intensive Nutzung des Parks problematisch und nicht verträglich ist. Viele Spaziergänger fühlen sich durch die im Verband gehenden Sportler belästigt. Die Nordic-Walking-Gruppen zwingen andere Parkbesucher auszuweichen und die Parkwege zu verlassen. Auch fühlen sich viele Besucher durch die lauten Geräusche der Stockspitzen gestört.
Zudem stellt die Schlösserverwaltung fest, dass im Schlosspark zunehmend gewerbliche Kurse, Trainingseinheiten und Nordic-Walking-Circles angeboten werden. So bieten ausgebildete "Nordic-Walking-Basic-Instructors" im Internet, auf Plakaten und Flyern ihre Dienste an. Sie werben unter anderem mit den Worten: "Walken Sie mit mir durch die schönsten Park- und Grünanlagen in München, zu jeder Jahreszeit und bei jedem Wetter!" Dafür müssen die Teilnehmer bis zu 15 Euro pro Person bezahlen.
Mit Rücksicht auf die Wünsche der überwiegenden Mehrheit der Parkbesucher wird die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen keine gewerbliche Nutzung des Schlossparks Nymphenburg für Nordic Walking gestatten.
Der Schlosspark Nymphenburg soll als außergewöhnliches kulturhistorisches und ökologisches Kleinod, als herausragender Anziehungspunkt für den nationalen und internationalen Tourismus und als wertvolles Refugium für Erholungssuchende mit den unterschiedlichsten Wünschen und Interessen dauerhaft erhalten bleiben.
Ziel ist, für alle Besuchergruppen Raum für Erholung und Entspannung zu gewährleisten.
Presse-Informationen:
Ines Treffler, Pressesprecherin der Bayerischen Schlösserverwaltung
Telefon (0 89) 1 79 08-160, Fax (0 89) 1 79 08-190, presse@bsv.bayern.de
Pressemitteilung 14. Juli 2005
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