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Teilnahmebedingungen für Fotowettbewerbe und Gewinnspiele

Geltungsbereich

  1. Diese Teilnahmebedingungen gelten für Fotowettbewerbe und Gewinnspiele der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen. Unsere Fotowettbewerbe bzw. Gewinnspiele werden über folgende Kanäle durchgeführt:

  2. Fotowettbewerbe und Gewinnspiele über unsere Facebook-Pinnwand, Facebook-Tabpages und Instagram stehen in keiner Verbindung zu Facebook, Inc. oder Facebook Ireland Ltd. Die Fotowettbewerbe werden in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert und begründen keinerlei Rechtsansprüche gegenüber Facebook. Sämtliche Informationen im Rahmen der Fotowettbewerbe werden ausschließlich von der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen als Veranstalterin bereitgestellt.

Teilnahmebedingungen

  1. Die Teilnahme an unseren Fotowettbewerben und Gewinnspielen ist kostenlos.

  2. Teilnehmen können nur volljährige Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.

  3. Die Teilnahme erfolgt innerhalb der jeweils angegebenen Wettbewerbszeiträume, die über unsere verschiedenen Informationskanäle mitgeteilt werden (Website, Newsletter, Facebook, Instagram, Schlösserblog).

  4. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel oder Fotowettbewerb bzw. der Übersendung eines Fotobeitrags oder Kommentars im Rahmen der Wettbewerbe erkennt der/die Teilnehmer/-in diese allgemeinen Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.

  5. Bei Fotowettbewerben wird aus allen eingereichten Beiträgen durch eine Jury eine Auswahl der besten Beiträge getroffen. Die von der Jury ausgewählten Bilder werden auf der Website, im Newsletter oder in den sozialen Medien der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen präsentiert.

  6. Bei Gewinnspielen erfolgt eine auf dem Zufallsprinzip beruhende Verlosung unter allen Teilnehmenden. Ist das Gewinnspiel mit einer Aufgabe verknüpft, kommen ausschließlich diejenigen Teilnehmer/-innen in die Verlosung, welche die Aufgabe korrekt durchgeführt haben.

  7. Die jeweiligen Preise können den Aufrufen auf den jeweiligen Kanälen der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen entnommen werden.

  8. Mitarbeiter/-innen der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und deren Angehörigen dürfen gerne an Fotowettbewerben teilnehmen, sind jedoch von den Gewinnen ausgeschlossen!

  9. Mit der Einreichung der Fotos erklärt sich der/die Teilnehmer/-in damit einverstanden, dass die eingesendeten Fotografien auf der Website www.schloesser.bayern.de, im Newsletter sowie auf Facebook und Instagram oder dem Schlösserblog unter Benennung des (Account-)Namens sowie Wohnortes der Teilnehmerin/ des Teilnehmers veröffentlicht und/oder verlinkt werden. Hierzu erteilt der/die Teilnehmer/-in ausdrücklich seine/ihre Erlaubnis.

  10. Bei Verdacht auf Betrug bzw. Manipulation der Abstimmungsergebnisse behält sich die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen vor, den/die Teilnehmer/-in vom Wettbewerb auszuschließen.

  11. Die Teilnahme erfolgt ausschließlich online. Schriftlich eingereichte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

  12. Eine Teilnahme am Wettbewerb ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen möglich.

  13. Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich.

  14. Die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu ändern, anzupassen oder zu beenden.

  15. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

  16. Der Wettbewerb unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  17. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Teilnahmebedingungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmungen am ehesten entspricht.

Nutzungs- und Verwertungsrechte

  1. Der/die Teilnehmer/-in versichert, Inhaber sämtlicher Rechte (Nutzungs- und Leistungsschutzrechte, sowie sonstige Rechte) an den eingeschickten Fotos zu sein, die für die Verwendung im Rahmen des Wettbewerbs erforderlich sind.

  2. Insbesondere garantiert der/die Teilnehmer/-in, sich die Rechte sämtlicher Personen, die auf den Fotos abgebildet sind, eingeräumt zu haben. Die Fotos sind von ihm/ihr selbst produziert bzw. es wurde die Zustimmung des Fotografen/der Fotografin zur Einsendung eingeholt.

  3. Untersagt ist vor allem das Einsenden von Fotos, die kommerziell sind, strafrechtliche, pornographische, diskriminierende, rassistische, bedrohende oder beleidigende Inhalte haben oder auf solche Inhalte verweisen.

  4. Der/die Teilnehmer/-in ist damit einverstanden, dass alle zugesandten Daten elektronisch gespeichert werden. Es gelten die allgemeinen Datenschutzbestimmungen.

  5. Der/die Teilnehmer/-in räumt der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen an den eingesandten Fotos unentgeltlich und unwiderruflich das einfache, räumlich, inhaltlich und zeitlich uneingeschränkte Nutzungs- und Verwertungsrecht im Rahmen des jeweiligen Wettbewerbs ein.

  6. Die Zustimmung zu den eingeräumten Nutzungs- und Verwertungsrechten ist unwiderruflich.

Haftung der Teilnehmer/-innen

  1. Der/die Teilnehmer/-in haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner/ihrer Angaben.

  2. Der/die Teilnehmer/-in versichert, dass die eingegebenen Daten der Wahrheit entsprechen und diese ihn/sie selbst beschreiben.

Datenschutz

  1. Im Rahmen eines Wettbewerbs oder Gewinnspiels werden von den Teilnehmeden personenbezogene Daten erhoben. Die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen benötigt diese Daten zum Zweck der Abwicklung des Wettbewerbs. Hierfür werden insbesondere Name, Vorname, E-Mail-Adresse sowie für die Versendung der Gewinne die postalische Adresse erhoben, gespeichert und genutzt.

  2. Bei Auswahl der eingereichten Fotos durch die Jury zur Präsentation auf unserer Website, im Newsletter und in den sozialen Medien ist die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen auch berechtigt, die Namen der Gewinner zu veröffentlichen. Hierzu erteilt der/die Teilnehmer/-in ausdrücklich seine/ihre Einwilligung.


 
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