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Gebaute Träume für die Welterbeliste – Die Schlösser König Ludwigs II. von Bayern: Neuschwanstein, Linderhof, Schachen und Herrenchiemsee

Link zu Schloss Neuschwanstein
Neuschwanstein

Seit 2015 sind die Königsschlösser Ludwigs II. von Bayern offiziell beim Welterbezentrum in Paris auf der deutschen Vorschlagsliste zur Ernennung zum UNESCO-Welterbe eingetragen. Am 1. Februar 2024 wurde das von der Bayerischen Schlösserverwaltung erarbeitete Nominierungsdossier mit Managementplan der UNESCO-Kommission zur Begutachtung vorgelegt. Im Sommer 2025 entscheidet das Welterbekomitee über die Eintragung der Königsschlösser Neuschwanstein, Linderhof, Schachen und Herrenchiemsee in die UNESCO-Welterbeliste.

Wichtigstes Kriterium, um überhaupt in die engere Wahl für einen Platz auf der UNESCO-Welterbeliste in Frage zu kommen, ist der Nachweis des außergewöhnlichen universellen Wertes. Was macht ein Gut einzigartig, warum sind die Königsschlösser Ludwigs II. welterbewürdig und was ist ihr besonderer, für die ganze Menschheitsgeschichte bedeutender Wert? Zusätzlich sind ausführliche Beschreibungen über den langfristigen Schutzstatus und das nachhaltige Management zum nominierten Welterbe notwendig, ohne die eine Eintragung in die begehrte Liste nicht erfolgversprechend ist.

Die Bayerische Schlösserverwaltung hat in Zusammenarbeit mit Fachleuten und den zuständigen Kommunen die umfangreichen wissenschaftlichen Begründungen zum außergewöhnlichen universellen Wert, die von der UNESCO geforderten Schutzziele sowie die Gutachten und Nachweise zum Welterbeantrag Königsschlösser Ludwigs II. erarbeitet. Ein erster Einblick in den Verfahrenstand und die Begründungen für die UNESCO-Welterbeliste bietet diese Homepage, die künftig aktualisiert und erweitert werden soll.

Einleitung zum UNESCO-Welterbeantrag

Entwurf der Erklärung zum außergewöhnlichen universellen Wert

Zeitstrahl: Die Königsschlösser auf dem Weg zum UNESCO-Welterbe

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