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Aktuelle Meldungen und Informationen aus den Schlössern, Gärten und Seen der Bayerischen Schlösserverwaltung:

Kein Feuerwerk um Bayerns Schlösser

Wegen erhöhter Brandgefahr sind Raketen und Böller verboten

Bild: Schloss und Hofgarten Dachau

 

Zum Jahresende weist die Bayerische Schlösserverwaltung darauf hin, dass rund um die bayerischen Schlösser, Burgen und Residenzen sowie in St. Bartholomä am Königssee ganztägig am 31. Dezember und 1. Januar keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden dürfen.

Es besteht erhöhte Brandgefahr: Raketen, Böller und Funkenflug gefährden die historischen Gebäude erheblich. Insbesondere die Verwendung von sogenannten chinesischen Himmelslaternen ist nach der Bayerischen Brandschutzordnung verboten.

Wir appellieren an die Vernunft aller Bürgerinnen und Bürger, die in der Nähe eines Schlosses den Jahreswechsel feiern wollen, und fordern diese auf, sich an das Verbot zu halten.

Zudem bitten wir eindringlich, mitgebrachte Gläser und Flaschen wieder mitzunehmen und zu entsorgen. Jedes Jahr verletzen sich Menschen und Tiere an den Scherben aus der Silvesternacht. Bitte helfen Sie mit, dies zu vermeiden.

Wir wünschen Ihnen ein gutes neues Jahr!


Die Sehenswürdigkeiten der Bayerischen Schlösserverwaltung in der Silvesternacht

Alle Schlösser und Burgen sind am 31.12.2025 und am 1.1.2026 geschlossen.

Außerdem sind in der Silvesternacht aufgrund der Brandgefahr unter anderem folgende Schlossplätze und Anlagen gesperrt:

  • Aschaffenburg: Der Schlossgarten und der Innenhof von Schloss Johannisburg sind am 31.12. ab 12 Uhr abgesperrt. Die Ridingerwiese und der Bereich vom Bouleplatz bis zum Kornhäuschen sind frei zugänglich, es gilt hier jedoch an Silvester und Neujahr ganztägig ein Abbrennverbot von Pyrotechnik. Alle Bereiche werden durch Sicherheitspersonal überwacht.

  • Bamberg:
    Neue Residenz: Der Rosengarten ist an Silvester und Neujahr geschlossen.
    Schloss und Park Seehof: Die Anlage ist abgeschlossen; das Feuerwerksverbot gilt auch auf dem Besucherparkplatz

  • Burghausen: Die Zufahrt zur Burg Burghausen ist ab 22 Uhr gesperrt, ebenso die seitlichen Aufgänge. Der Hauptzugang am Curaplatz wird durch einen Sicherheitsdienst kontrolliert (Personen- und Taschenkontrollen). Die Hauptburg mit dem inneren Burghof ist nicht zugänglich.

  • Cadolzburg bei Fürth: Die Cadolzburg (einschließlich Vorburg) ist nicht zugänglich; das Gelände wird am äußeren Burgtor abgesperrt.

  • Coburg: Der Zugang zum Gelände der Veste Coburg ist ab 22 Uhr gesperrt.

  • Dachau: Der Schlossplatz in Dachau ist von 18 Uhr bis etwa 1 Uhr für Autos und Fußgänger gesperrt.

  • Donaustauf: Die Zufahrtsstraße zur Walhalla ist ab Höhe der Abzweigung zur Klenzestraße von 18 Uhr bis 8 Uhr früh gesperrt; es ist ein Sicherheitsdienst im Einsatz. 

  • Eichstätt: Das Zufahrtstor zur Willibaldsburg Eichstätt wird am 30.12. abends geschlossen; bis einschließlich 1.1. ist keine Zufahrt / kein Zugang zur Burg möglich.

  • Höchstädt: Der Innenhof von Schloss Höchstädt ist nicht zugänglich.

  • Holzhausen am Ammersee: Der Park am Künstlerhaus Gasteiger wird abgesperrt.

  • Kelheim: Die Straße zur Befreiungshalle Kelheim wird ab der Einmündung zur Kreisstraße KEH 15 von 18 Uhr bis 8 Uhr früh für Fahrzeuge gesperrt; es ist ein Sicherheitsdienst im Einsatz. 

  • Kulmbach: Die Zufahrt zur Plassenburg ist von 21 Uhr bis 2 Uhr gesperrt.

  • Landshut:
    Der Innenbereich der Burg Trausnitz in Landshut ist nicht zugänglich. Die Zufahrt von der Edmund-Jörg-Straße zur Burg ist gesperrt. Für Fußgänger ist der Zugang über die Edmund-Jörg-Straße möglich; es ist ein Sicherheitsdienst im Einsatz (Personen- und Taschenkontrollen). Die Fürstentreppe (sog. Ochsenklavier) ist ab 18 Uhr gesperrt.

    Der Innenhof der Stadtresidenz Landshut ist nicht zugänglich.

  • München:
    Englischer Garten: Bitte beachten Sie die besondere Brandgefahr in der Nähe der hölzernen Bauten (Chinesischer Turm und japanisches Teehaus)! Halten Sie unbedingt einen Sicherheitsabstand ein und brennen Sie keine Pyrotechnik ab.

    Die Höfe der Residenz München sind nicht zugänglich.

    In Nymphenburg ist der Schlosspark geschlossen. Zum Schutz der Parkvögel werden stadtseitig zusätzlich Teilbereiche der Anlage abgesperrt (Wasserflächen, Fontänenbecken, Freitreppe); es ist ein Sicherheitsdienst im Einsatz.

  • Neuburg an der Donau: Der Innenhof von Schloss Neuburg ist nicht zugänglich.

  • Nürnberg: Auf der Kaiserburg Nürnberg wird das äußere Burgtor geschlossen; der Innenbereich der Burg ist somit nicht zugänglich. Nach der städtischen Silvesterverordnung ist sowohl das Abbrennen als auch das Mitführen von Feuerwerkskörpern auf der Burgfreiung und auf den Straßen und Plätzen rund um die Kaiserburg verboten. Außerdem dürfen keine Flaschen etc. auf die Burg mitgebracht werden; der Zugang zur Burgfreiung wird durch einen Sicherheitsdienst kontrolliert.

  • Starnberger See: Die Roseninsel ist geschlossen und wird überwacht. Weiträumig um die Insel sowie im Park Feldafing gilt ein Feuerwerksverbot.

  • Würzburg:
    Der Residenzplatz vor der Residenz Würzburg ist ab 22 Uhr gesperrt und steht dann auch nicht mehr als Parkplatz zur Verfügung.

    Die gesamte Anlage der Festung Marienberg ist ab 21 Uhr gesperrt.