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23. März 2016

Pressemitteilung

Söder: @BayernWLAN am Neuen Schloss in Bayreuth

Unbegrenzt, kostenfrei und sicher surfen

„Ab sofort kann jeder Besucher des Neuen Schlosses Bayreuth kostenlos, rund um die Uhr, ohne Begrenzung, sicher und mit Jugendschutzfilter im Internet surfen – dank @BayernWLAN, kündigte Finanz- und Heimatminister Dr. Markus Söder anlässlich der Freischaltung des neuen Hotspots am Neuen Schloss in Bayreuth an. Am Residenzplatz, im Eingangsbereich des Schlosses und in Teilen des angrenzenden Hofgartens ist nun freies WLAN mit rund 200 MBit/s verfügbar.

Der Freistaat investiert rund zehn Millionen Euro, um allen Bürgern ein offenes und kostenfreies WLAN-Angebot zu ermöglichen. „Gerade für den ländlichen Raum ist freies WLAN ein echter Standortvorteil. Damit stärken wir weiter die digitale Chancengleichheit und sorgen für gleichwertige Lebensbedingungen in ganz Bayern. Mit dem @BayernWLAN erhält jede Gemeinde die Möglichkeit, Bürgern und Touristen an ihren attraktiven Plätzen die digitale Welt zu erschließen“, sagte Söder.

Der Freistaat Bayern soll bis 2020 mit einem engmaschigen Netz von kostenfreien WLAN-Hotspots überzogen werden. „Damit wird der Freistaat WLAN-Land Nr. 1 in Deutschland“, betonte Söder. Im ersten Zug richtet das Finanzministerium Hotspots an 100 Standorten im Bereich des Finanzressorts ein: eine staatliche Behörde in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt, darunter zehn Schlösser und Burgen sowie zusätzlich 15 Schiffe der staatlichen Seenschifffahrt erhalten einen Hotspot. Das Netz aus frei zugänglichen Hotspots wird kontinuierlich verdichtet. Alle geeigneten staatlichen Behörden und kommunalen Standorte sollen mit freiem WLAN ausgestattet werden. So entsteht ein enges Netz an 5.000 Standorten in ganz Bayern mit über 10.000 Zugangspunkten. Außerdem bietet der Freistaat den Kommunen bei deren eigenem Ausbau von freiem WLAN attraktive Rahmenbedingungen: Kommunen sollen den Rahmenvertrag des Freistaates nutzen und mit Hilfe des BayernWLAN Zentrums Straubing eigene Hotspots einrichten.

 

Pressemitteilung Nr. 132/16
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Pressemitteilung 23. März 2016


 
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