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29. Dezember 2010

Pressemitteilung

Feuerwerk rund um Bayerns Schlösser verboten – erhöhte Brandgefahr!

Im Hinblick auf die nahende Silvesternacht weist die Bayerische Schlösserverwaltung darauf hin, dass rund um die bayerischen Schlösser, Burgen und Residenzen keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden dürfen. Es besteht erhöhte Brandgefahr: Raketen, Böller und Funkenflug können die historischen Gebäude erheblich gefährden.

Die Schlösserverwaltung untersagt deshalb jedes Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen auf den Schlossplätzen und Burginnenhöfen. Das betrifft beispielsweise das Schloss Nymphenburg in München, die Kaiserburg in Nürnberg, die Burg Burghausen, den Bamberger Domplatz oder den Residenzplatz in Würzburg.

Mit dem Feuerwerks-Verbot sollen auch die zu erwartenden vielen Besucher vor möglichen Verletzungen geschützt werden. Erfahrungsgemäß halten bei größeren Menschenansammlungen die Feiernden beim Abbrennen von Feuerwerkskörper leider meist nicht die erforderlichen Sicherheitsabstände ein.

Die Schlösserverwaltung appelliert an die Vernunft aller Bürger, die in der Nähe eines Schlosses den Jahreswechsel feiern wollen, und fordert sie auf, sich an das Verbot zu halten. Zudem bittet sie eindringlich, mitgebrachte Gläser und Flaschen wieder mitzunehmen und zu entsorgen. Jedes Jahr verletzen sich Menschen und Tiere an den Scherben aus der Silvesternacht. Helfen Sie mit, dies zu vermeiden.

Wir wünschen Ihnen ein schönes neues Jahr!

 

Presse-Informationen:
Dr. Jan Björn Potthast, Pressesprecher der Bayerischen Schlösserverwaltung
Telefon (0 89) 1 79 08-160 und -180, Fax (0 89) 1 79 08-190, presse@bsv.bayern.de


Pressemitteilung 29. Dezember 2010


 
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