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28. Dezember 2004

Pressemitteilung

Feuerwerk um das Nymphenburger Schloss und auf dem Schlossplatz Dachau verboten

Brand- und Verletzungsgefahr zu hoch – Historische Gebäude erheblich gefährdet

Die Bayerische Schlösserverwaltung weist mit Blick auf die bevorstehende Silvesternacht darauf hin, dass um das Nymphenburger Schloss und um das Schloss Dachau Feuerwerkskörper nicht abgebrannt werden dürfen. Besonders auf den Schlossplätzen besteht eine erhöhte Brandgefahr. Feuerwerkskörper und Funkenflug könnten die historischen Gebäude erheblich gefährden. In diesem Zusammenhang will die Schlösserverwaltung an die verheerenden Folgen von Großbränden – insbesondere von Dachstuhlbränden – erinnern wie beispielsweise am 21. Oktober 1961 auf der Burg Trausnitz in Landshut oder wie jüngst am 2. September 2004 in der Herzogin-Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar.

Die Schlösserverwaltung untersagt deshalb jedes Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in der Nähe der beiden Schlösser. Mit diesem Verbot sollen auch die zu erwartenden vielen Besucher vor möglichen Verletzungen geschützt werden, da bei größeren Menschenansammlungen die Feiernden beim Abbrennen von Feuerwerkskörper meist nicht die erforderlichen Sicherheitsabstände einhalten.

Aus diesen Gründen appelliert die Schlösserverwaltung an die Vernunft aller Bürger, die in der Nähe der Schlösser den Jahreswechsel feiern wollen, und fordert sie auf, sich an das Verbot zu halten. Zudem bittet sie eindringlich, mitgebrachte Gläser und Flaschen wieder mitzunehmen und zu entsorgen. Jedes Jahr verletzen sich Hunde an den Scherben aus der Silvesternacht. Helfen Sie mit, dies zu vermeiden.

Wir wünschen Ihnen ein schönes neues Jahr!

 

Presse-Informationen:
Ines Treffler, Pressesprecherin der Bayerischen Schlösserverwaltung
Telefon (0 89) 1 79 08-160, Fax (0 89) 1 79 08-190, presse@bsv.bayern.de


Pressemitteilung 28. Dezember 2004


 
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